Die Anmeldephase am Gymnasium beginnt mit
der Ausgabe der Schulnachricht ("Semesterzeugnis") und endet am zweiten
Freitag nach den Semesterferien. Die genauen Anmeldezeiten richten sich
nach den Öffnungszeiten der Sekretariate an den Schulen – nachzulesen
auf den Schulwebsites.
Für die
Aufnahme in die erste Klasse des Gymnasiums
sind die Noten im Jahres- und Abschlusszeugnis der Volksschule – allenfalls
mit Eignungsklausel – bzw. das Ergebnis der Aufnahmsprüfung ausschlaggebend.
Gesetzliche Aufnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss
der vierten Schulstufe der Volksschule:
- Die Beurteilung in Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik mit
"Sehr gut" oder "Gut".
- Die Beurteilung mit "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen
steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Schulkonferenz der Volksschule
feststellt, dass die Schülerin / der Schüler auf Grund der sonstigen
Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden
höheren Schule genügen wird.
SchülerInnen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, haben die Möglichkeit
eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Für die
Aufnahme in die fünfte Klasse eines
Gymnasiums, Realgymnasiums, Oberstufen- oder Aufbaurealgymnasiums
sind ebenfalls bestimmte Aufnahmevoraussetzungen zu erfüllen. Hierbei
ist zu unterscheiden, welche Schule Ihr Kind in der Unterstufe besucht
hat.
- Unterstufe des Gymnasiums bzw. Realgymnasiums: Ein positives
Zeugnis der 4. Klasse ist erforderlich; damit ist ein nahtloser Übergang
in die Oberstufe möglich.
- Hauptschule: Die Aufnahme ist möglich, wenn die Beurteilung
im Jahreszeugnis der vierten Klasse in den Unterrichtsgegenständen
Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache in der ersten Leistungsgruppe
(LG) positiv bzw. in der zweiten LG nicht schlechter als "Gut" ist
und wenn alle übrigen Pflichtgegenstände nicht schlechter als mit
"Befriedigend" beurteilt werden oder wenn die Schülerin / der Schüler
den Vermerk "mit ausgezeichnetem Erfolg" im Zeugnis erhält. Ein "Befriedigend"
in der zweiten LG steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Klassenkonferenz
feststellt, dass die Schülerin / der Schüler auf Grund der sonstigen
Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der Oberstufe
genügen wird.
- Neue Mittelschule: Erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse, wobei alle
differenzierten Pflichtgegenstände nach den Anforderungen der Vertiefung
beurteilt sein müssen oder die Feststellung der Klassenkonferenz, dass die Schülerin
/ der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums genügen wird.
In allen anderen Fällen gelten die Aufnahmevoraussetzungen als nicht erfüllt,
sodass eine Aufnahmsprüfung notwendig wird.
Bitte beachten Sie, dass jede Schule autonome Reihungskriterien
festlegen kann (siehe Amtstafel bzw. Website der Schule)!
- Zur Anmeldung ist die Original-Schulnachricht mitzubringen.
Das Original wird von der Schule als Bestätigung der erfolgten Anmeldung
gestempelt. Eine Kopie verbleibt an der Schule.
- Der schulindividuelle Anmeldebogen ist auszufüllen.
- Die notwendigen persönlichen Dokumente sind vorzulegen.
Bitte informieren Sie sich an der jeweiligen Schule.